Anwendungsbereich
Zum wasserdurchlässigen Verfugen von schmalen Fugen von leicht bis stark belasteten Flächen.
Zur Verfugung von Alt- oder Neupflaster im Außenbereich.
Für Natursteine, Betonsteine, Klinker und Keramikbeläge.
Geeignet für Nutzungskategorie N1 bis N3 nach ZTV-Wegebau.
N1: Begehbare, nicht für Kraftfahrzeuge und vergleichbare Beanspruchungen vorgesehene Flächenbefestigungen außerhalb von Flächen des Straßenverkehrs (z. B. Terrassen, Gartenwege, Wege im Hausgarten, Sitzplätze in Parkanlagen).
N2: Befahrbare Flächenbefestigungen für Fahrzeuge bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht außerhalb von Flächen des Straßenverkehrs (z. B. Garagenzufahrten, Carports, PKW- Stellplätze, Wege in Grünanlagen). Anmerkung: nicht geeignet für Fahrzeuge mit hohen Punktlasten, z. B. Flurförderfahrzeuge, Gabelstapler, Hubwagen, Hubbühnen.
N3: Befahrbare Flächenbefestigungen wie Nutzungskategorie N 2, jedoch mit gelegentlichen Befahrungen mit Fahrzeugen bis 20 t zulässiges Gesamtgewicht mit Radlasten ≤ 5 t außerhalb von Flächen des Straßenverkehrs (z. B. Pflege-, Instandhaltungs- und Rettungswege, Feuerwehr-, Garagen- und Gebäudezufahrten).
Für Fugenbreiten ab 3 mm.
Für außen